Seit 2003 professionelle Unfallschadeninstandsetzung in Kleve - Bis zu 5 Jahre Garantie!

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Das Lackiercenter Kleve bietet seit 2003 professionelle Unfallschadeninstandsetzung an und hat sich durch die ständige Investition in moderne Technik und Expertise in der Region etabliert. Durch die Kombination von Lackiererei, Karosserie- und Mechaniker-Werkstatt unter einem Dach und der Einhaltung strenger Qualitätsstandards kann das Unternehmen bis zu 5 Jahre Garantie auf seine Arbeiten gewähren. Kunden profitieren auch von kostengünstigen Reparaturen kleinerer Lackschäden, die den Wiederverkaufswert von Fahrzeugen steigern können – eine sinnvolle Investition für jeden Fahrzeugbesitzer.

Autoservice - Autowerkstatt

Vertrauen Sie auf unseren Autoservice und Unfallinstandsetzung. Mit langjähriger Erfahrung und modernster Technik kümmern wir uns um Ihr Fahrzeug. Von der Inspektion bis zur Unfallreparatur - wir sind für Sie da, damit Sie sicher und sorgenfrei unterwegs sind.

Ein Unfall ist erschreckend und bringt viele Fragen mit sich. Wir unterstützen Sie bei der Unfallinstandsetzung, reparieren Ihr Auto und klären alles mit Gutachtern, Versicherungen und Anwälten. Mit modernster Technik machen wir Ihr Auto wieder fahrtüchtig.

Unfallschaden / Lackschaden Reparatur Kleve

Ihre kompetenten Ansprechpartner im Schadenfall:

Marcel Person
Marcel Person
Dirk Born
Dirk Born

FAQ

Was muss ich nach einem Unfall tun?

Nach einem Autounfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Befolgen Sie diese Schritte, um richtig zu handeln:

Unfallstelle sichern

Prüfen Sie zunächst, ob Sie unverletzt sind. Falls ja, sichern Sie die Unfallstelle:

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  • Ziehen Sie eine Warnweste an.
  • Stellen Sie ein Warndreieck auf.

Verletzte versorgen

Sind Personen verletzt? Rufen Sie umgehend den Notruf unter 112 und leisten Sie, wenn möglich, Erste Hilfe.

Polizei informieren (falls erforderlich)

Bei kleineren Schäden liegt es im Ermessen der Beteiligten, die Polizei einzuschalten.
Die Polizei muss informiert werden, wenn:

  • Personen verletzt wurden.
  • Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
    Die Polizei sollte informiert werden bei:
  • erheblichen Sachschäden.
  • Unfällen mit Fahrzeugen aus dem Ausland.

Zeugen identifizieren

Bitten Sie Unfallzeugen, an der Unfallstelle zu bleiben. Notieren Sie deren Kontaktdaten oder nehmen Sie, falls vorhanden, eine Visitenkarte entgegen.

Unfallstelle dokumentieren

Machen Sie Fotos von:

  • den beteiligten Fahrzeugen,
  • den Schäden,
  • der Straßen- oder Parksituation.

Kontaktdaten des Unfallgegners erfassen

Wichtige Informationen sind:

  • Name und Adresse,
  • Kfz-Kennzeichen,
  • Marke, Modell und Farbe des Fahrzeugs,
  • Versicherung,
  • Unfallort, Datum und Uhrzeit.

Werkstatt kontaktieren

Für Reparaturen und die Kommunikation mit der Versicherung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 02821 97 99 90.

Wann greift die Kasko- und wann die Haftpflicht-Versicherung?

Als allgemeine Faustregel gilt:

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Geschädigte im Falle eines Unfalls oder einer Unachtsamkeit finanziell entschädigt werden. Ohne diese Versicherung ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu betreiben.

Die Kaskoversicherung hingegen ist freiwillig und schützt Sie vor finanziellen Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie wird in zwei Varianten angeboten:

  1. Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen, wie beispielsweise Sturm, Hagel, Überschwemmung, Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle. Schäden durch Vandalismus sind jedoch in der Teilkasko in der Regel nicht enthalten.

  2. Vollkaskoversicherung: Diese erweitert den Schutz der Teilkaskoversicherung und übernimmt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, etwa durch Unfälle. Auch Schäden, die durch mutwillige Zerstörung Dritter (Vandalismus) entstehen, sind bei der Vollkasko abgesichert.

Die Wahl zwischen Teil- und Vollkasko hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter und Wert des Fahrzeugs, Ihrem Fahrverhalten und der Risikobereitschaft. Je wertvoller das Auto, desto eher lohnt sich eine Vollkaskoversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei Schäden am Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse entstehen, übernimmt jedoch keine Haftung für selbst verschuldete Unfälle. Sie greift in folgenden Fällen:

  • Lackschäden durch Hagel: Wenn das Fahrzeug durch einen Hagelsturm beschädigt wird, übernimmt die Teilkasko die Kosten.
  • Beschädigungen an der Windschutzscheibe durch Steinschlag: Entsteht durch einen aufgewirbelten Stein ein Riss in der Scheibe, kommt die Teilkasko für die Reparatur oder den Austausch auf.
  • Kaputte Kabel durch Marderbiss: Schäden an Kabeln oder anderen Fahrzeugteilen, die durch Marder verursacht werden, sind ebenfalls abgedeckt.
  • Blechschäden durch Naturgewalten: Schäden, die direkt durch Sturm, Überschwemmung oder ähnliche Naturereignisse verursacht werden, fallen unter den Schutz der Teilkasko.

Die Vollkaskoversicherung bietet darüber hinaus einen umfassenderen Schutz und deckt auch selbst verschuldete Schäden sowie mutwillige Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus) ab. Beispiele für die Leistungen der Vollkasko:

  • Selbst verschuldete Lackschäden beim Ausparken: Kratzer oder Dellen, die Sie selbst durch ein Missgeschick verursachen, sind durch die Vollkasko abgesichert.
  • Blechschäden bei einem Auffahrunfall: Die Kosten für Reparaturen nach einem von Ihnen verursachten Unfall übernimmt die Vollkasko.
  • Vandalismus: Wenn Ihr Fahrzeug mutwillig durch unbekannte Personen beschädigt wird – etwa durch zerkratzten Lack oder eingeschlagene Scheiben – greift ebenfalls nur die Vollkasko.

Zusammenfassend bietet die Teilkasko Schutz bei unverschuldeten Schäden durch äußere Einflüsse, während die Vollkasko auch selbst verursachte Schäden und Vandalismus absichert.

Habe ich Anspruch auf ein kostenfreies Ersatzfahrzeug während der Autounfall-Reparatur?

Der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hängt von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab.

Wenn Sie bei Vertragsabschluss der Option eines kostenfreien Ersatzfahrzeugs zugestimmt haben, können Sie während der Reparatur nach einem Unfall bequem mobil bleiben – mit einem unserer Höhn-Fahrzeuge, und das ganz ohne zusätzliche Mietkosten.

Sollte Ihr Vertrag diese Option jedoch nicht beinhalten, können wir Ihnen leider kein kostenfreies Ersatzfahrzeug anbieten. Trotzdem möchten wir sicherstellen, dass Sie mobil bleiben. Für solche Fälle haben wir eine vielseitige Auswahl an rund 30 Ersatzfahrzeugen für Sie bereitgestellt. Ob kompakte Stadtflitzer, praktische Familienautos oder geräumige Transportfahrzeuge – bei uns finden Sie je nach Verfügbarkeit das passende Modell zur Miete.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und helfen Ihnen, die ideale Mobilitätslösung während der Reparaturzeit zu finden!

Mir ist ein Reh ins Auto gelaufen. Wer zahlt das?

Das ist ein Fall für Ihre Kaskoversicherung, die dem Vertragsrecht unterliegt.

Das bedeutet: Bevor Sie einen Termin bei der Werkstatt Ihres Vertrauens vereinbaren, sollten Sie unbedingt Ihren Kaskoversicherungsvertrag sorgfältig durchlesen. In diesem Vertrag finden Sie alle wichtigen Bedingungen und Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Versicherung getroffen haben. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur freien Werkstattwahl, ob ein kostenfreies Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird, sowie weitere Details, die Ihren Anspruch und die Abwicklung betreffen.

Eine genaue Kenntnis Ihres Vertrags hilft Ihnen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an Ihren Versicherer, um offene Fragen zu klären.

Mir ist jemand ins Auto gefahren. Habe ich Werkstattbindung?

Im Unterschied zu einem Kaskoschaden, der durch das Vertragsrecht geregelt wird, gelten im Haftpflichtfall die folgenden Grundsätze:

  1. Freie Werkstattwahl
    Der Geschädigte oder die Geschädigte hat das Recht, die Werkstatt für die Reparatur des Fahrzeugs frei zu wählen. Eine Einschränkung durch den Versicherer des Unfallverursachers ist hierbei nicht zulässig.

  2. Anspruch auf Nutzungsausfall und Wertminderung
    Geschädigte haben Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall ihres Fahrzeugs während der Reparaturzeit. Zusätzlich muss eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs, die durch den Unfall entstanden ist, erstattet werden.

  3. Ersatzfahrzeug während der Reparatur
    Für die Dauer der Reparatur steht den Geschädigten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu. Alternativ können sie sich für eine finanzielle Entschädigung entscheiden, falls sie auf die Nutzung eines Ersatzfahrzeugs verzichten möchten.

Diese Grundsätze dienen dazu, den Geschädigten so weit wie möglich schadlos zu stellen und sicherzustellen, dass sie durch den Unfall keinen finanziellen Nachteil erleiden, der über den entstandenen Sachschaden hinausgeht.